Die staatliche Förderung für Wärmepumpen bleibt ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende und ist grundsätzlich bis mindestens 2045 gesetzlich abgesichert. Trotzdem lohnt sich gerade jetzt ein genauerer Blick: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am 8. Juli 2026 Kürzungen bei der Heizungsförderung beschlossen, die bereits ab dem 21. Juli 2026 für neu gestellte Anträge gelten sollen.
Grund zur Sorge besteht deswegen nicht. Wer aber ohnehin über eine neue Heizung nachdenkt, sollte die wichtigsten Punkte kennen.
Was sich bei der Förderung ändert
Aktuell lassen sich für Wärmepumpen bis zu 70 Prozent der Investitionskosten fördern, gedeckelt auf 21.000 Euro pro Wohneinheit. Für bereits eingereichte oder bewilligte Anträge gelten weiterhin die bisherigen Konditionen. Für alle, die ihren Antrag ab dem 21. Juli 2026 stellen, ändert sich einiges. Die zwei wichtigsten Punkte:
Der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt deutlich schneller ab: Er sinkt zum 21. Juli 2026 von bisher 20 auf 16 Prozent und reduziert sich ab dem 1. Februar 2027 dann halbjährlich (1.2./1.8.) um weitere vier Prozentpunkte, bis er Mitte 2028 komplett ausläuft.
Die förderfähigen Kosten und der Kältemittel-Bonus werden gekürzt: Die maximale Bemessungsgrundlage sinkt von 30.000 auf 28.000 Euro, und der bisherige 5-Prozent-Bonus für natürliche Kältemittel wie Propan (R290) entfällt.
Etwas besser gestellt werden dagegen Haushalte mit geringerem Einkommen: Wer bis 30.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, bekommt künftig 40 statt bisher 30 Prozent Einkommensbonus, Familien mit minderjährigen Kindern können zusätzlich 10.000 Euro vom angesetzten Einkommen abziehen. Es handelt sich also nicht um das Ende der Förderung, sondern um eine spürbare Anpassung.
Was das für Sie als Eigentümer bedeutet
Wer eine alte Öl- oder Gasheizung ohnehin bald ersetzen möchte, profitiert aktuell noch von den bestehenden, höheren Bonussätzen. Wichtig dabei: Der Förderantrag muss vor Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden. Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag vorliegen hat, sollte diese zeitnah einreichen. Panik ist trotzdem nicht nötig. Die Förderung läuft nicht aus, sie wird nur angepasst, und wer sich jetzt informiert und plant, sichert sich noch die bekannten, günstigeren Bedingungen.
Der richtige Zeitpunkt für den Umstieg
Aber unabhängig davon, wie sich die Förderbedingungen im Detail entwickeln, rechnet sich eine Wärmepumpe langfristig durch niedrigere Betriebskosten, unabhängig von Öl- und Gaspreisen.
Mit unserer One-Wärmepumpe bietet 1SINQ eine Lösung, die dank hoher Effizienz (SCOP 5,58) bereits heute auf die künftigen Anforderungen ausgelegt ist. Sie arbeitet leise, ist förderfähig und lässt sich flexibel in Neubauten wie in bestehenden Gebäuden einsetzen.
Gerne beraten wir Sie persönlich und beantworten alle Fragen rund um einen möglichen Umstieg.
Hinweis: Dieser Beitrag spiegelt den Informationsstand vom 14. Juli 2026 wider. Die dargestellten Änderungen beruhen auf den am 8. Juli 2026 veröffentlichten Eckpunkten der Bundesregierung sowie der Bestätigung der KfW vom 9. Juli 2026. Ein Rechtsanspruch auf die dargestellten Konditionen besteht nicht.
